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Neues Highlight am Bodensee 2027

1. April 2026
ReGü - Reaktion Heimatsee 01.04.2026

Neues Highlight am Bodensee ab 2027 geplant: U-Boot „Felchen 1“ sorgt bereits für erste Diskussionen

Lesezeit 2 Minuten


Der Bodensee könnte ab 2027 um eine ungewöhnliche Attraktion reicher werden. Eine private Initiative rund um den Unternehmer Friedrich Häberle plant mit dem Projekt „Felchen 1“ ein touristisches U-Boot, das Gästen erstmals Einblicke in die Unterwasserwelt des Sees ermöglichen soll.


Gedacht ist das Angebot zunächst für Fahrten im Bereich zwischen Lindau und Meersburg. Perspektivisch werden auch Routen rund um die Insel Mainau diskutiert.


Doch schon jetzt zeigen sich erste Herausforderungen.

Insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten Pfahlbauten gibt es Abstimmungsbedarf. Das UNESCO-Weltkulturerbe gilt als sensibel, weshalb geprüft werden muss, in welchem Abstand und in welcher Form ein Befahren beziehungsweise „Betauchen“ überhaupt zulässig wäre.


Auch die geplanten Fahrten rund um die Mainau werfen Fragen auf. Gerade in flacheren Uferbereichen könnte es zu Nutzungskonflikten zwischen klassischem Schiffsverkehr und einem Unterwasserfahrzeug kommen.


Nach Angaben von Initiator Häberle sieht man dafür jedoch bereits eine pragmatische Lösung. Da das geplante U-Boot eine maximale Tauchtiefe von rund 25 Metern erreichen soll, könne die Position über einen sichtbaren Mast oder eine Markierung an der Oberfläche jederzeit erkennbar gemacht werden. Damit sollen mögliche Kollisionen mit Überwasserschiffen ausgeschlossen werden.


Technisch setzt das Projekt auf einen Ansatz, der speziell für sensible Binnengewässer entwickelt wurde. Das U-Boot soll ohne klassische Propeller in unmittelbarer Bodennähe auskommen. Stattdessen sind die Navigationsdüsen oberhalb des Rumpfes angeordnet und arbeiten mit einem gezielten Auftriebseffekt. Ziel ist es, Aufwirbelungen am Seegrund weitgehend zu vermeiden und die Sicht unter Wasser dauerhaft klar zu halten.


Wie bei allen modernen U-Booten erfolgt auch beim „Felchen 1“ der eigentliche Antrieb elektrisch. Anders als bei militärischen Systemen setzt man hier vollständig auf einen emissionsfreien Batteriebetrieb. Zum Einsatz kommen modulare Hochleistungs-Batteriepacks, die sich an der Technologie moderner Elektrofahrzeuge orientieren und für mehrere Tauchzyklen pro Tag ausgelegt sind.


Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherheit. So ist vorgesehen, dass sich das U-Boot bei Bedarf über ausfahrbare, gepolsterte Stelzen kontrolliert und schonend auf dem Seegrund absetzen kann, ohne diesen zu beschädigen. Dies ermöglicht ruhige Beobachtungsphasen in sensiblen Bereichen.


Zusätzlich verfügt das System über eine mehrstufige Notfalltechnik. Seitlich montierte, luftgefüllte Auftriebskörper können im Ernstfall ausgelöst werden und bringen das U-Boot innerhalb kürzester Zeit wieder an die Oberfläche.


Dieses System arbeitet teilautomatisiert und wird auch dann aktiviert, wenn Sensoren einen plötzlichen Druckverlust oder eine Veränderung in der Kabine feststellen. In diesem Fall erfolgt das Auftauchen automatisch und ohne Verzögerung.

Ergänzend wird über ein intelligentes Energiemanagement nachgedacht, das Strömungen im See sowie minimale Höhenunterschiede im Wasser gezielt nutzt, um den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Ziel ist ein nahezu lautloser Betrieb, der sowohl für Gäste als auch für die Tierwelt möglichst wenig Störungen verursacht.


Besonders spannend ist derzeit die rechtliche Einordnung des Projekts. Aktuell existieren entsprechende Zulassungsverfahren in dieser Form nur auf deutscher Seite. Das ist auch der Grund, warum der geplante Betrieb zunächst ausschließlich in Ufernähe vorgesehen ist.


Die Besonderheit des Bodensees liegt jedoch darin, dass die Staatsgrenzen auf dem Wasser nicht durchgehend eindeutig geregelt sind. In bestimmten Bereichen ergeben sich daraus Interpretationsspielräume, die im Rahmen des Projekts eine Rolle spielen könnten.


Gleichzeitig wäre für einen grenzüberschreitenden Betrieb eine separate Zertifizierung in Österreich und der Schweiz erforderlich. Nach aktuellem Stand würde dies den finanziellen Rahmen des Projekts deutlich überschreiten.


Der Einsatz des „Felchen 1“ ist daher zunächst auf den deutschen Uferbereich begrenzt, in einer Tiefe von etwa 25 bis 30 Metern. In diesen Zonen geht man davon aus, dass die Nutzung von den Anrainerstaaten toleriert werden könnte, sofern keine direkten Auswirkungen auf deren Hoheitsbereiche entstehen.


Ob diese Annahmen im Detail Bestand haben, dürfte einer der spannendsten Punkte im weiteren Verlauf des Projekts werden.

Auf Rückfrage, ob eine solche Ankündigung ausgerechnet am 1. April nicht unglücklich gewählt sei, reagierte Häberle mit einem leichten Augenzwinkern. Gerade dieser Tag sei genau der richtige Zeitpunkt für eine solche Bekanntmachung.



Klar ist aber: Das Projekt „Felchen 1“ sorgt schon vor einem möglichen Start für Aufmerksamkeit und dürfte in der Region weiter intensiv diskutiert werden.


Wir bleiben für euch dran. UaB am 01. April 2026

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